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   BSG, 11.05.1976 - 10 RV 197/75   

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https://dejure.org/1976,3566
BSG, 11.05.1976 - 10 RV 197/75 (https://dejure.org/1976,3566)
BSG, Entscheidung vom 11.05.1976 - 10 RV 197/75 (https://dejure.org/1976,3566)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 1976 - 10 RV 197/75 (https://dejure.org/1976,3566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Jahresurlaub eines Soldaten - Unfall bei einer nicht befehlsbestimmten Tätigkeit - kein Versorgungsschutz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsschutz - Jahresurlaub eines Soldaten - Nicht befehlsbestimmte Tätigkeit - Unfall

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Saarland, 05.10.2004 - L 5 VS 19/01

    Feststellungsklage - berechtigtes Interesse an baldiger Feststellung -

    Bei der zweiten Alternative des § 81 Abs. 1 SVG ist allerdings - anders als bei der ersten Alternative - nicht erforderlich, dass die Schädigung mit dem Wehrdienst ursächlich zusammenhängt; vielmehr reicht ein bloß zeitlicher Zusammenhang des Unfalls mit der Ausübung des Wehrdienstes aus (BSG SozR 3200 § 81 Nr. 6, 8, 11 und 14).

    Der Unfall muss den Verletzten vielmehr gerade in einer Zeit getroffen haben, in der er den militärischen Dienst tatsächlich "ausübt" (BSG SozR 3200 § 81 Nr. 6, 7, 11).

    "Dem Wehrdienst eigentümlich" sind solche Verhältnisse, die zeitlich und örtlich nicht immer gleichmäßig bestimmbar sind, aber den Eigenarten des Dienstes entsprechen und für diesen typisch bzw. charakteristisch sind, regelmäßig eng mit ihm zusammenhängen, erfahrungsgemäß den besonderen Umständen dieses Dienstes zuzurechnen sind und ihrer Art oder ihrem Grad und Maß nach üblicherweise im Zivilleben nicht gegeben sind (BSG SozR 3100 § 1 Nr. 15; SozR 3200 § 81 Nr. 6, 11, 14, 19; Urteil vom 17. Dezember 1997 - 9 RV 19/96 -).

  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 33/90

    Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienstverrichtung - Sportsoldat - Trainingsunfall

    Als "Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes" ist nicht jeder Unfall zu werten, der sich während der Dauer des Dienstverhältnisses zur Bundeswehr ereignet; der Schädigungstatbestand beschränkt sich auf Unfälle während der tatsächlichen Dienstausübung (BSGE 41, 153, 154 = SozR 3200 § 81 Nr. 5; SozR 3200 § 81 Nr. 6).
  • LSG Bayern, 02.03.2010 - L 15 VS 11/07

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang -

    So versteht der Senat die Ausführungen des BSG in den Entscheidungen vom 11.05.1976 (10 RV 197/75) und vom 15.07.1992 (9a RV 33/90), in denen es um einen tödlichen Sportunfall eines Soldaten während seines Jahresurlaubs (Urteil vom 11.05.1976) und um einen Unfall eines Soldaten während seines Sonderurlaubs bei einer von einem Sportverein für seine Mitglieder organisierten Trainingsfahrt (Urteil vom 15.07.1992) ging.
  • LSG Brandenburg, 03.08.2000 - L 6 VS 10/00
    Der Schädigungstatbestand beschränkt sich - wie das SG unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11.05.1976, 10 RV 197/75, SozR 3200 § 81 Nr. 6) zu Recht ausgeführt hat - auf Unfälle während der tatsächlichen Dienstausübung.
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RV 62/83

    Zur Frage der Wehrdienstbeschädigung, wenn ein Soldat auf dem Weg zur Fortsetzung

    Ein Unfallschaden ist ausnahmsweise während des Urlaubs als Wehrdienstbeschädigung zu werten, wenn der Soldat infolge befehlsähnlich, dh von Wehrdienstbedingungen festgelegter Tätigkeit verunglückt ist (vgl BSG vom 11.5.1976 10 RV 197/75 = SozR 3200 § 81 Nr. 6 und BSG vom 30.6.1977 9 RV 74/76 = SozR 3200 § 81 Nr. 9).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2004 - L 2 VS 13/03

    Wehrdienstbeschädigung - Hinterbliebenenversorgung - Soldat - Sportausübung im

    Bei Unterbrechung oder Abbruch des Urlaubs übt der Soldat erst dann wieder Dienst aus, wenn er sein Verhalten nicht mehr selbst bestimmen darf, sondern nach militärischem Befehl richten muss (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 1976, SozR 3200 § 81 Nr. 6).
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